Aufgaben der Innung
Die wesentlichen Aufgaben der Innung nach der Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks) sind:
- Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder.
- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre sowie Förderung eines guten Verhältnisses zwischen Meistern, Gesellen und Lehrlingen.
- Bildung von Prüfungsausschüssen und Abnahme von Gesellenprüfungen nach § 33 Handwerksordnung im Auftrag der Handwerkskammer.
- Förderung des handwerklichen Könnens der Meister und Gesellen (z. B. durch Fachschulen oder Lehrgänge).
- Erstellung von Gutachten und Auskünfte über Angelegenheiten der in ihr organisierten Handwerke.
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
Die Rechtsform der Innung ist die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie steht unter der Rechtsaufsicht der Handwerkskammer.
Vorstandsvorsitzender der Innung ist der Obermeister, dessen Stellvertreter der stv. Obermeister.
Eine weitere wichtige Funktion in der Innung sowie deren Vorstand bekleidet der Beauftragte für Bildung (früher Lehrlingswart). Er fungiert problemlösend als Bindeglied zwischen den Lehrlingen/Auszubildenden und den ausbildenden Betrieben eines Gewerkes.
Eine Innung bildet zahlreiche Ausschüsse, wie z. B. den Gesellenprüfungsausschuss, der das gesamte Gesellenprüfungswesen im jeweiligen Innungsbereich regelt, oder etwa den Berufsbildungsausschuss, der die Politik in Bildungsfragen eines bestimmten Gewerkes im Wesentlichen mitbestimmt. Ferner gibt es einen Fachbeirat, der für alle fachlichen Fragen als kompetente Anlaufstelle dienen soll, einen Wirtschaftsausschuss und diverse (Streit-)Schlichtungsausschüsse.
Die Innung vertritt die Goldschmiede und Silberschmiede in allen grundsätzlichen Positionen nach außen und bildet den „runden Tisch“ für die Formulierung der gemeinsamen Politik und den Interessenausgleich aller Beteiligten und Mitglieder. Ihre Fachgebiete umfassen die Belange.
- des Goldschmiedehandwerks
- des Silberschmiedehandwerks und der artverwandten Berufe gemäß HwO, z. B. Edelsteinfasser
Online Berufsausbildungsvertrag
Der Online-Lehrvertrag ist datenbankbasiert und hilft unseren Mitgliedern, den Lehrvertrag komfortabel und schnell auszufüllen. Die Voreinstellung zur Vergütung (auch zur Mindestausbildungsvergütung), zum Urlaub und zur wöchentlichen Arbeitszeit erleichtern das Ausfüllen. Fehlerquellen werden minimiert